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Leistung im Rahmen eines Forderungseinzugs,Steuerbarkeit und Steuerpflicht

Es wurde eine OHG gegründet, die als Franchiseunternehmen für selbstständige Reha-Sport-Trainer die Abrechnung mit der Krankenkasse erstellt. D.h. der selbstständige Reha-Sport-Trainier Müller reicht seine Unterlagen bei der OHG ein & diese rechnet dann mit den jeweiligen Krankenkassen ab. Diese Auszahlungen sind ja umsatzsteuerfrei. Für die Dienstleistung der OHG werden z.B. 10% von der Auszahlung als Entgelt einbehalten. Dieses Entgelt für die Erstellung der Abrechnung ist dann ganz normal umsatzsteuerpflicht, oder?
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