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Umsatzsteuer,Steuersatz,Vereinfachungsregelung

Mein Mandant betreibt ein Hotel. Die Gäste buchen pauschale Übernachtungen mit Frühstück. Unter anderem können sie die Sauna, das Telefon und die Parkplätze kostenfrei mitbenutzen. Er will dafür aber keine separate Rechnungsstellung. Gibt es eine Möglichkeit, dass er weniger als die pauschalen 15 % des Umsatzes mit 19 % USt versteuert, da er nicht den vollen Leistungskatalog (z.B. keinen Wäscheservice, keinen Transfer und keine Fitnessgeräte hat, Frühstücksgetränke werden separat berechnet) zur Verfügung stellt?
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