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Erweiterte Kürzung,Photovoltaikanlage,Betriebsvorrichtung

Eine Immobilien GmbH errichtet ein Gebäude (Flüchtlingsheim) mit 100 Apartments. Das vollständige Gebäude wird langfristig an die Stadt XY für eine monatliche Miete von 53.000 € vermietet. Die Mieterin hat den Vermieter ersucht, eine Photovoltaikanlage zu installieren, Anschaffungskosten ca. 300.000 €. Die Photovoltaikanlage wird dann für 4.000 € im Monat durch Erweiterung des Mietvertrags an die Stadt XY vermietet. Die Stadt möchte explizit nicht den Strom kaufen, sondern die PV-Anlage mieten. Frage: Ist bei diesem Sachverhalt die erweiterte Kürzung gefährdet?
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