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Gewerbesteuer,Verlustvorträge,Erweiterung Satzungszweck

Unser Mandant ist eine GmbH, deren Gesellschaftszweck das Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen ist. Die GmbH verfügt über Verlustvorträge. Nun ist angedacht, den Gesellschaftszweck um das Betreiben eines Hotels zu erweitern. Änderungen am Gesellschafterbestand werden nicht erfolgen. Auch der originäre Gesellschaftszweck des Abschleppens von Fahrzeugen wird weiter durchgeführt. Unsere Frage: Gehen die festgestellten Verlustvorträge zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aufgrund der Erweiterung des Gesellschaftszwecks unter? Was ist ferner zu beachten?
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