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erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen,Veräußerung des letzten Grundstücks

Mandant, eine vermögensverwaltende GmbH, hat als alleinigen Gesellschaftszweck das Halten und die Verwaltung eines Objekts. Wenn die Gesellschaft nun dieses Objekt veräußert, verliert sie ihren Gesellschaftszweck. Unterliegt die Veräußerung damit einer Körperschaftsteuer von 15 % (nur Körperschaftssteuer) oder einer Steuer von 30 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer)? Macht es Sinn, vor der Veräußerung ein zweites Objekt zu erwerben, damit weiterhin der Gesellschaftszweck erfüllt ist?
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