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§ 9 GewStG,erweiterte Kürzung,GewSt

Wir betreuen eine Grundbesitz verwaltende GmbH & Co. KG, die aufgrund ihrer Tätigkeit die erweitere Kürzung im Sinne des § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG in Anspruch nehmen kann. Des Weiteren betreuen wir eine GmbH (G-GmbH), deren Geschäftstätigkeit die Baubetreuung von Grundbesitz ist und bei der eine Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug) aktiviert ist, die diese an die GmbH & Co. KG vermietet. Alleiniger Gesellschafter dieser GmbH ist ebenfalls alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH (K-GmbH) als Komplementärin der GmbH & Co. KG und einziger Kommanditist der GmbH & Co. KG. Dieser Gesellschafter möchte seine Geschäftstätigkeiten reduzieren, die G-GmbH liquidieren und das Anlagevermögen an die K-GmbH verkaufen. Das Geschäftsfeld der K-GmbH soll zudem nicht mehr die bloße Vermögensverwaltung umfassen, sondern sie soll auch die Baubetreuungen der G-GmbH übernehmen. Würden diese Pläne des Gesellschafters dazu führen, dass aufgrund der Übernahme der Wirtschaftsgüter (insbesondere der Betriebsvorrichtung) in das Vermögen der K-GmbH und durch das ausgedehnte Tätigkeitsfeld der K-GmbH die erweiterte Grundstückskürzung bei der GmbH & Co. KG versagt wird und nun eine gewerblich geprägte Grundstücksverwaltungsgesellschaft vorliegt?
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