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Gewerbesteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Gewerbesteuerpflicht

Zwei Ärzte, Dr. A. und Dr. B., die eigene Praxen betreiben, wollen eine weitere Praxis in Form einer MVZ-GbR betreiben völlig getrennt von den bestehenden Praxen. KV-rechtlich dürfen beide Ärzte am neuen Standort nicht ärztlich arbeiten, was sie auch nicht wollen (also auch keine Behandlung von Privatpatienten). Beide Ärzte wollen sich am neuen Standort nur die Orga teilen, also dort reine Managementleistungen anbieten. Am neuen Standort werden die Leistungen am Patienten komplett – also auch die ärztlichen – (nur) von Angestellten erbracht. Sind die Einnahmen am neuen Standort gewerbesteuerpflichtig?
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