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§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 GewStG,gewerblicher Grundstückshandel bei erweiterter Gewerbesteuerkürzung,erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

Sachverhalt: Die W-GmbH hat mehrere Immobilien im Bestand und hat bisher erfolgreich die erweiterte Grundstückskürzung in Anspruch genommen. Es wurden bisher nie Immobilien verkauft. Zum Jahreswechsel soll eine Immobilie mit sechs Wohnungen verkauft werden. Es bestehen sechs verschiedene Grundstücksblätter. Es stellt sich die Frage, ob der Verkauf noch im Jahr 2021 erfolgen soll oder im Jahr 2022. Der Gewinn aus der Grundstücksverwaltung beträgt 120.000 €, pro Monat 10.000 €. Aus dem Verkauf der Wohnungen würde ein Gewinn i.H.v. 60.000 € resultieren. Fragen: 1. Entsteht aus dem Verkauf der sechs Wohnungen ein gewerblicher Grundstückshandel und damit Gewerbesteuer? 2. Wenn ja, wird die Gewerbesteuer nur für die 60.000 € erhoben oder erfolgt auch eine Gewerbesteuerbelastung (anteilig oder voll) für den Gewinn aus der Grundstücksverwaltung? Dann würde eine Lieferung im neuen Jahr ja Sinn ergeben.
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