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Unternehmensbeteiligungsgesellschaft,Steuerbefreiung

Mein Mandant möchte sich an einem Start-up in Form einer GmbH beteiligen. Er möchte jedoch diese Beteiligung nicht im Privatvermögen halten, sondern er plant die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft, ebenfalls in Form einer GmbH. Er plant somit, künftige Ausschüttungen und ggf. den Wiederverkauf steuerlich zu optimieren. Ist es für die steuerliche Anerkennung notwendig, diese GmbH gemäß UBBG (Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften) registrieren zu lassen, oder ist das in diesen Fällen nicht notwendig?
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