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Organschaft,Hinzurechnungen

Zwischen einer GmbH & Co. KG (OT) besteht aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags mit einer GmbH (OG) eine unstreitige Organschaft. Der OT verpachtet eigenen Grundbesitz an seine OG. Frage: Sehe ich es richtig, dass die bei der OG hierfür gebuchten Pachtaufwendungen im Zuge der Ermittlung des Gewerbeertrags bei der OG NICHT gem. § 8 Nr. 1 Buchstabe e) GewStG hinzugerechnet werden müssen, da ja die entsprechenden Pachteinnahmen bereits im Gewinn/Gewerbeertrag des OT enthalten sind (analog zu etwaigen Schuldzinsen zwischen OT und OG). Eine Hinzurechnung beim OT würde m.E. zu einer Doppelberücksichtigung führen, falls der Freibetrag des § 8 Nr. 1 letzter Satz GewStG i.H.v. 200 T€ überschritten wird.
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