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Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG,Vermietung unter Schwesterkapitalgesellschaften,Vermögensverwaltung oder gewerbliche Vermietung dem Grunde nach

Meine Mandantin, eine GmbH A mit Sitz in Deutschland, vermietet zurzeit Wohnungen. Hierbei handelt es sich um ganz normale Mietverhältnisse. Zurzeit wird die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch genommen. Aktuell wird überlegt, einige der Wohnungen langfristig unmöbliert an eine Schwester-GmbH B zu vermieten, damit diese die Wohnungen dann „möbliert auf Zeit“ vermietet. Die GmbH B schafft sämtliche Einrichtungsgegenstände an und soll als Vertragspartner des Mieters auftreten. Hierzu meine Fragen: Kann die GmbH A weiterhin die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen? Macht es einen Unterschied, wie lang die Mietverträge der GmbH B mit den Mietern sind?
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