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Bindung,Grundlagenbescheid

Bei unserem Mandanten wurde mangels Kenntnis über eine unterjährige Verlegung der Betriebsstätte eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags unterlassen. Nun hat die neue Gemeinde die Gewerbesteuer zu 100 % festgesetzt. Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag ist bereits älter als ein Jahr und nicht mehr änderbar. Muss nun die bisherige Gemeinde die bereits erhaltenen Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer erstatten, damit unser Mandant nicht doppelt belastet ist? Oder gibt es eine anderweitige Heilungsmöglichkeit?
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