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erweiterte Grundstückskürzung,Voraussetzungen,Antrag

Unser Mandant, die X GmbH, ist eine unbeschränkt steuerpflichtige GmbH. Das bisherige Tätigkeitsfeld erstreckte sich auf die Vermittlung von Immobilien und die Vermietung von Immobilien, die sich im BV der GmbH befinden. Der Bereich der Immobilienvermittlung wird nun aufgegeben. Somit ist die Vermietung von Immobilien aktuell der einzige Tätigkeitsbereich. Geplant ist, die Gewerbesteuerbefreiung nach § 9 Nr. Satz 2 GewStG zu beantragen. Frage: Kann es durch den Antrag auf Befreiung von der Gewerbesteuer zu einer Versteuerung von stillen Reserven (nur im Bereich der Gewerbesteuer) kommen? Gibt es sonstige zu beachtende Behaltensfristen oder Sonstiges?
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