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Gewerbesteuer,Betriebsstätte,Zuständigkeit FA

Meine Mandantin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in L. Sie verwaltet eigenen Grundbesitz (aktuell Wohnimmobilien). Sie ist 100-%-Tochter einer anderen Kapitalgesellschaft mit Sitz in K. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Hierfür sind alle Voraussetzungen erfüllt. Meine Mandantin hat aktuell keine eigenen Angestellten. Wie wird in diesem Fall ermittelt, wo die Gewerbesteuer abzuführen ist, bzw. würde sich ein anderes Ergebnis ergeben, wenn es Angestellte in L gäbe?
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