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BFH,Urteil v. 22.10.2015 ? IV R 17/12,Finanzgericht Münster,Urteil vom 21.4.2021 ? 13 K 3663/18 K,G,Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Photovoltaikanlagen

Sachverhalt: Eine GbR (vier Beteiligte, davon drei natürliche Personen und eine Gemeinde) betreiben drei Photovoltaikanlagen. Eine Anlage wird veräußert. Der Nachfolger nützt diese Anlage weiterhin unternehmerisch. Die beiden verbleibenden Anlagen werden weiterhin von der GbR betrieben. Frage 1: Meines Erachtens liegt eine Teilbetriebsveräußerung vor. Stimmt dies? Frage 2: Meines Erachtens können hier die natürlichen Personen der GbR die Freibeträge gem. §§ 16/34 EStG in Anspruch nehmen (allerdings sind diese dann verbraucht)? Stimmt dies? Frage 3: Ist der Aufgabegewinn hier gewerbesteuerlich frei? Kann die Gewerbesteuerfreiheit dann auch noch bei den Veräußerungen der anderen Anlagen zu späteren Zeitpunkten angewendet werden?
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