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§ 9 Nr. 1 S. 2 ff GewStG (erweiterte Kürzung beim Grundbesitz),Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung,Stromlieferungen und erweiterte Kürzung

Die Steuerpflichtige A GmbH vermietet ein ihr gehörendes Gebäude teilweise an fremde Dritte, teilweise an zwei eigene Tochtergesellschaften als Büro bzw. Produktionsgebäude. Die A GmbH möchte die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Anspruch nehmen. Problem ist nun, dass die A GmbH insgesamt den Strom vom Stromlieferanten einkauft und diesen an die beiden Tochtergesellschaften weiterberechnet. Die A GmbH berechnet hier keinen Aufschlag, sondern es handelt sich nur um einen durchlaufenden Posten, allerdings erscheint der Betrag zum einen im Aufwand der A GmbH und zum anderen in deren Umsätzen. Fraglich ist nun für uns, inwieweit es hier ein Problem im Zusammenhang mit § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG geben und die Finanzverwaltung unterstellen könnte, dass die A GmbH nicht ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, sondern erworbenen Strom (nicht Strom, welcher unter § 9 Nr. 1 Satz 3 lit. b GewStG fällt) liefert. Wie sehen Sie den Sachverhalt?
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