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Gewerbesteuer,Erweiterte Kürzung,Zeitliche Voraussetzung

Unsere Mandantin (GmbH) hat mit notariellem Vertrag vom 20.12.2020 (Eintragung ins HR am 28.12.2020) den Gegenstand geändert auf Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens. Im Jahr 2020 wurden keine gewerblichen Tätigkeiten mehr ausgeführt. Ist die GmbH im Jahr 2020 noch gewerbesteuerpflichtig oder gilt die Befreiung bereits ab 2020?
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