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erweiterte Kürzung,Veräußerung des letzten Grundstücks der Gesellschaft

Eine GmbH hat seit Jahren ein Vermietungsobjekt und ist zur erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG berechtigt. Wenn die Gesellschaft nun ihr einziges Vermietungsobjekt zum 31.12.2022 (24 Uhr) veräußert (Übergang Nutzen und Lasten), ist die Gesellschaft im Veranlagungsjahr 2022 noch durch die erweiterte Gewerbesteuerkürzung begünstigt, oder fällt diese aufgrund der Veräußerung weg?
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