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§ 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG,Gewerbesteuerbefreiung eines Pflegedienstes,Rehabilitationseinrichtungen im Sinne des SGB

Ausgangsfall: Mandant A ist zu 100 % an einer GmbH beteiligt. Diese GmbH erbringt Pflegedienste in Form von Physiotherapie: (a) in der ambulanten und stationären Rehabilitation im Sinne des Sozialrechts. (b) Diese Pflegedienste werden ausschließlich auf ärztliche Verordnung erbracht und überwiegend (ca. 90 %) von gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe getragen. (c) Es werden keine gewerblichen Tätigkeiten erbracht wie z.B. Gerätetraining oder der Verkauf von Hilfsmitteln. Fragen: 1) Was sind die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gewerbesteuer für Pflegedienste? 2) Ist die Leistung „Physiotherapie“ in dem oben beschriebenen Sachverhalt von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Voraussetzungen der Buchst. (a) bis (c) erfüllt sind? 3) Wenn in derselben o.g. GmbH zusätzlich Ergotherapie (ca. 40 % der Gesamtleistungen) und Logopädie (ca. 10 % der Gesamtleistungen) unter den Voraussetzungen der Buchst. (a) bis (c) erbracht werden, besteht dann dennoch eine Befreiung von der Gewerbesteuer in der o.g. GmbH? 4) Falls keine Befreiung aller Leistungen oder einzelner Leistungen besteht: Unter welchen Voraussetzungen kann die Leistung „Physiotherapie“ von der Gewerbesteuer befreit werden? 5) Ändert sich etwas an der Beurteilung, wenn es sich bei dem Unternehmen nicht um eine GmbH, sondern um ein Einzelunternehmen handelt?
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