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Gewerbesteuer,Zerlegung,Betriebsstätte

Unser Mandant, eine GmbH, betreibt mit Sitz in München ein Corona-Testcenter. Hierzu wurden in München Räumlichkeiten angemietet, in dem der Betrieb ausgeführt wird. Zugleich gibt es in Freising einen Subunternehmer, der im Auftrag unserer GmbH, Tests selbständig in Freising durchführt. Der Subunternehmer hat ein eigenes Unternehmen angemeldet sowie eigene Räumlichkeiten angemietet. Die Betriebseinnahmen der Tests werden über die KVB an unseren Mandanten ausbezahlt, ein anteiliges Entgelt bekommt der Subunternehmer von unserer GmbH. Diese Leistung wird ohne USt verrechnet. Frage: Liegt in Freising für unseren Mandanten eine Betriebsstätte vor? Müssen wir eine Gewerbesteuerzerlegung machen?
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