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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Gesonderte Ermittlung

Im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 4 GewStG ist es für ein Grundstücksunternehmen als Voraussetzung für die erweiterte Kürzung notwendig, dass der Gewinn aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes gesondert ermittelt wird. In diesem Satz steht allerdings nicht, ob dies auch während einer BP nachgeholt werden kann, falls Einnahmen im Sinne des Satzes 3b) oder 3c) (5-%-Grenze) erst nachträglich entdeckt werden. Können Sie hierzu eine Aussage treffen?
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