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Erweiterte Grundstückskürzung,Beteiligung an Kapitalgesellschaft

Die GmbH I vermietet bisher ausschließlich eigene Immobilen zu Wohnzwecken. Dies fällt unter die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Wie verhält es sich, wenn die GmbH I sich nunmehr an einer neu zu errichtenden GmbH II zu 100 % beteiligt? Die GmbH II will sodann ein Grundstück kaufen, bebauen und die Eigentumswohnungen allesamt verkaufen. Folglich ist die Tätigkeit der GmbH II nicht von der erweiterten Grundstückskürzung erfasst. Ist durch das Halten der 100%igen Beteiligung an der GmbH II die erweiterte Grundstückskürzung der GmbH I dann noch möglich?
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