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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Schulungstätigkeit

Meine Mandantin (GmbH) hat ein Gebäude erworben und vermietet an ca. 20 verschiedene Parteien, teils umsatzsteuerpflichtig, teils umsatzsteuerfrei. Entsprechend wurde auch die Vorsteueraufteilung des Umbaus/der Reparaturen vorgenommen. Eine andere Tätigkeit als Vermietung erfolgte bisher nicht. Kann hier eine Gewerbesteuerbefreiung beantragt werden? Wenn ja – wäre dann eine ggf. mögliche Schulungstätigkeit im Rahmen der GmbH für die Befreiung von der GewSt schädlich?
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