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§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG,erweiterte Kürzung,Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Wenn eine reine Immobilien-GmbH neben der reinen Vermögensverwaltung als Holding dient, also die Anteile an einer weiteren GmbH (keine Personalgesellschaft) hält – ist dies schädlich für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags?
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