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Umgekehrte Betriebsaufspaltung,Erweiterte Kürzung beim Grundbesitz,§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG

Umgekehrte Betriebsaufspaltung vermeiden Sachverhalt: Unsere Mandantin ist zu 50 % Gesellschafterin an einer Ärzte-GbR. Nun plant Sie mit Ihrem Ehemann eine Ärztehaus-GmbH (Mandantin 50-%-Gesellschafterin), die auch Räume an die Ärzte-GbR vermietet. Fragen: Frage 1: Würde eine umgekehrte Betriebsaufspaltung vorliegen, die zur Versagung der Gewerbesteuerkürzung auf Ebene der Ärztehaus-GmbH führt? Frage 2: Würde eine umgekehrte Betriebsaufspaltung entstehen, wenn unsere Mandantin die weiteren 50 % übernimmt und die Ärzte-GbR als Einzelpraxis fortführt? Frage 3: Kann das Thema Betriebsaufspaltung ausgeschlossen werden, wenn eine GmbH & Co. KG das Ärztehaus baut und nach dem KöMoG zur Körperschaftsteuer optiert?
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