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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Gesellschafter

Eine Holding-GmbH ist zu jeweils 100 % an drei Tochtergesellschaften beteiligt. Anteilseigner der Holding-GmbH sind A (10 %), B (30 %), C (30 %) und D (30 %). Bei den Tochtergesellschaften handelt es sich um GmbHs, die im Bereich der Pflege teilstationäre und ambulante Dienstleistungen erbringen (Hauskrankenpflege, Tagespflege). Die Tochtergesellschaften sind gemäß § 3 Nr. 20 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Außerhalb der Holdingstruktur besteht eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG. An der GmbH & Co. KG sind als Kommanditisten A (2/3), B (1/9), C (1/9) und D (1/9) beteiligt. Die Grundstücke der GmbH & Co. KG werden ausschließlich an die Tochtergesellschaften vermietet. Eine Überlassung an Dritte erfolgt nicht. Kann von der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr.1 S. 2 GewStG Gebrauch gemacht werden, sodass bei der GmbH & Co. KG keine Gewerbesteuer anfällt?
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