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Gewerbesteuer,Steuerbefreiung,COVID-Teststation

Eine Mandantin von uns betreibt COVID-Teststationen (Antigen-Schnelltests) und hat in einem kleinen Umfang COVID-Schnelltests verkauft (< 1 % Gesamtumsatz). Als Kapitalgesellschaft erzielt die Unternehmung grds. gewerbliche Einkünfte. Vor diesem Hintergrund würde ich zu einer Gewerbesteuerpflicht tendieren. Nun ist mir eine Information vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern in die Hände gefallen, hier wird auf den § 3 Nr. 20d GewStG verwiesen, der eine Gewerblichkeit vorsieht, wenn der Anteil der mit dem öffentlichen Kostenträger abgerechneten Leistungen weniger als 40 % der Gesamtleistungen darstellt. Wie schätzen Sie die Gewerbesteuerpflicht der Mandantin ein?
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