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Gesellschaft,Vermögensverwaltung

Eine UG hat ein Grundstück gekauft und vermietet dies an eine andere Gesellschaft langfristig. Damit möchte der Vermieter als vermögensverwaltende Gesellschaft ohne Gewerbesteuer besteuert werden. Nun kommt der Mieter mit der Frage, ob der Vermieter für eine Bankfinanzierung des Mieters eine zweitrangige Grundschuld ins Grundbuch des Vermieters zulässt. Dies würde der Vermieter gegen Haftungsvergütung erlauben wollen. Ist dies schädlich für die Vermögensverwaltung?
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