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Hinzurechnung,Miet- und Pachtzinsen,Weiterberechnung

Wir bitten um Beurteilung des folgenden Sachverhalts: Eine Gesellschaft, die die Infrastruktur eines Windparks hält (Umspannwerk) und Pächterin der Grundstücke ist, auf denen die Windkraftanlagen gebaut wurden, belastet die Pachtaufwendungen an die Betreiberin der Windkraftanlagen weiter auf der Grundlage eines Infrastrukturvertrags, in dem vereinbart wurde, dass der Umspannwerk-Betreiber berechtigt ist, unter anderem alle bei ihm anfallenden Pachtkosten an die Windkraftgesellschaft weiterzuberechnen. Beide Gesellschaften (GmbHs) sind gewerbesteuerpflichtig. Fraglich ist, welche der beiden Gesellschaften die Pacht gemäß § 8 GewStG hinzurechnen muss. Besteht die Möglichkeit, dass beide Gesellschaften die Pacht hinzurechnen müssen?
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