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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Veräußerung Grundstück

Einziger Geschäftsvorfall der A UG (haftungsbeschränkt) war die Vermietung eines Zweifamilienhauses. Am 08.01.2020 wurde die Gesellschaft aufgelöst. Am 20.02.2020 wurde das Objekt veräußert. Im Rahmen der Gewerbesteuererklärung 2021 (Wirtschaftsjahr 08.01.2020–07.01.2021) wurde die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG beantragt. Das Finanzamt will den Antrag gem. H 9.2 Abs. 1 GewStH ablehnen und nur die normale Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG gewähren. Ist die Auffassung des Finanzamts korrekt? Trifft H 9.2 GewStH auch auf Gesellschaften zu, die sich in Auflösung befinden?
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