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§ 9 Nr. 2 GewStG,Ermittlung Gewerbeertrag bei doppelstöckigen Gesellschaften,§ 7 S. 4 GewStG

Deutsche Kapitalgesellschaften sind Gesellschafter einer deutschen GmbH & Co. KG (gewerblich entprägte (vermögensverwaltende) PersGes – im Folgenden KG). Einziger Zweck der KG ist die Beteiligung an einer US-LP (Annahme: aus deutscher steuerlicher Sicht nach Rechtstypenvergleich gewerblich geprägte PersGes im Sinne von § 15 (3) Nr. 2 EStG, nicht weiter zu hinterfragen), die wiederum Anteile an US-Kapitalgesellschaften hält und veräußert. Frage: Aus deutscher steuerlicher Sicht beteiligt sich die KG an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), die im Ausland einen Gewerbebetrieb unterhält (keine GewSt-Pflicht der LP in D mangels Betriebsstätte in D). Führt die Beteiligung der KG an der LP zu einer gewerblichen Infektion der KG (gewerbliche Einkünfte trotz steuerlicher Entprägung der KG) und führen die späteren Einkünfte der KG aus der Zurechnung der Veräußerungsgewinne von Anteilen von US-KapGes, die durch die US-LP vermittelt werden, zu einer Kürzungsmöglichkeit der Einkünfte nach § 9 Nr. 2 GewStG auf Ebene der KG, sodass die Veräußerungsgewinne bei den KapGes (Gesellschafter der KG) lediglich der KSt im Rahmen von § 8b KStG unterliegen? Wäre in dieser Konstellation eine gewerblich geprägte KG zu bevorzugen?
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