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Gewerbesteuermessbetrag,Ausscheiden

Eine Gesellschaft hat ein zum 28.02. endendes Wirtschaftsjahr. Der ausscheidende Gesellschafter ist vom 01.03.2019 bis 28.02.2020 zu 1/33 beteiligt und scheidet zum 28.02.2020 aus. Im Kaufvertrag sind keine Vereinbarungen zur Gewerbesteueranrechnung getroffen worden. Kann für den zum 28.02.2020 ausgeschiedenen Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2019/2020 1/3 der Gewerbesteuer 2020 auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden?
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