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Hinzurechnung,Miete

Mein Mandant, eine deutsche GmbH, baut in großen Lagerhallen Brandschutzanlagen ein. Hierzu benötigt die Firma diverse Hub- und Hebevorrichtungen (Steiger), welche immer für den jeweiligen Auftrag angemietet werden. Die Mietdauer variiert, die Überlassung ist jederzeit kündbar, meistens liegt die Nutzungsdauer zwischen einer Woche und drei Monaten, aber auch schon mal über sechs Monate. Frage: Ist dieser Mietaufwand gewerbesteuerlich hinzuzurechnen?
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