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§ 9 GewStG,erweiterte Kürzung,Veräußerung

Die A GmbH ist Eigentümerin von drei größeren gewerblichen Immobilien, welche sie vermietet. Die Gesellschaft hat die Immobilien vor einigen Jahren erworben. Die Gesellschaft erwirbt immer wieder eine neue Immobilie, und eine vorhandene Immobilie wird dann abgestoßen. Normalerweise befinden sich die Immobilien ca. acht bis zehn Jahre im Besitz der Gesellschaft und werden vermietet. Eine Immobilie war lediglich fünf Jahre im Besitz der Gesellschaft, eine weitere ist seit nunmehr 15 Jahren im Besitz der Gesellschaft. Beim Verkauf entstand bisher immer ein Überschuss, welcher mit einer Rücklage gem. § 6b EStG auf ein neues Objekt übertragen wurde. Bei der A GmbH handelt es sich demnach um ein Grundstücksverwaltungsunternehmen, welches die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG in Anspruch nehmen kann. Es kamen nun Bedenken auf, dass die Kürzung entfällt, da der Kauf bzw. Verkauf der Immobilien der Gesellschaft einen gewerblichen Character dahingehend verleihen könnte, dass nicht die Verwaltung der Immobilien Schwerpunkt ist, sondern der Kauf und Verkauf (Handel). Bisher gehen wir davon aus, dass ein gelegentlicher Grundstücksverkauf die Tätigkeit als Grundstücksverwaltungsgesellschaft nicht in Frage stellt (BFH vom 24.02.1971, BStBl II S. 338). Wie sehen Sie diesen Sachverhalt?
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