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§ 10a GewStG,Grundlagenbescheid,gesonderte und einheitliche Feststellung des Verlustvortrags

Wir befinden uns im Einspruchsverfahren. Bescheide wurden nun zum Teil geändert. Der Einspruch hat sich noch nicht erledigt. Das Einspruchsverfahren wird fortgesetzt. Im Erläuterungsteil der Bescheide über Umsatzsteuer, über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und über den Gewerbesteuermessbetrag ist angegeben, dass das Verfahren fortgesetzt wird und es keines weiteren Einspruchs bedarf. Im Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts steht lediglich, dass der Bescheid vom … geändert wurde. Der Passus, dass das Einspruchsverfahren fortgesetzt wird und es keines weiteren Einspruchs bedarf, ist nicht in den Erläuterungen enthalten. Auch dieser Bescheid wurde ursprünglich beeinsprucht. Frage: Handelt es sich bei dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts um einen Folgebescheid, der nicht gesondert zu beeinspruchen ist und bei Änderung des Gewinns/Verlusts aus Gewerbebetrieb automatisch geändert wird?
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