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Pflegeheim,Geschäftsbetrieb

Private Pflegeeinrichtung in Gesellschaftsform einer GmbH (keine gGmbH): → umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 16 UStG → gewerbesteuerfrei, § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG Das Pflegeheim möchte mit der eigenen Küche/Kantine künftig auch Essen nach außen liefern für a) Kindergarten, b) Schule, c) Tagesmütterverein. Da wird das Essen in Großbehälter abgefüllt und entsprechend von den Bestellern a–c direkt am Pflegeheim abgeholt. Es werden keine Getränke geliefert, kein Geschirr oder sonstige Dienstleistung. Die Essen werden nach Auskunft der Mandantin „zu Selbstkosten“ weitergegeben. Die geplanten jährlichen Einnahmen belaufen sich auf ca. 30 T€. Frage: Führen die Essenlieferungen außer Haus zu einer zusätzlichen Gewerbesteuer? Aus meiner Sicht unterliegt diese Lieferung (Essen außer Haus) der Gewerbesteuer, da diese bei einer gemeinnützigen Gesellschaftsvariante einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen würden. Insofern stellt sich hier noch die Frage, wenn dem so ist, ob das nur für diesen Teilbereich gilt oder dadurch die gesamte – bisher gewerbesteuerfreie Gesellschaft – infiziert wird wie bei Personengesellschaften?
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