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Erweiterte Grundstückskürzung,Beteiligung Kapitalgesellschaft,§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Ich betreue eine vermögensverwaltende GmbH, die bisher ausschließlich eine eigene Immobilie besitzt und verwaltet. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2020 gegründet, und bei der Gewerbesteuererklärung haben wir die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beantragt. Es ist geplant, auch künftig weitere Immobilien zu erwerben und hierfür die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch zu nehmen, so dass die Steuerbelastung lediglich bei 15 % KSt + Solz liegt. Aktuell plant mein Mandant, sich mit seiner „Immo-GmbH“ an einer originär gewerblich tätigen GmbH mit 20 % zu beteiligen. Frage: Ist diese Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft problematisch, um weiterhin die Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG in Anspruch zu nehmen? Verwaltet die Immo-GmbH dann noch ausschließlich eigenen Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen?
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