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Betriebsverpachtung,Auflösung Rentenverpflichtung

Unser Mandant hatte bis einschließlich 31.12.2020 einen aktiven Gewerbebetrieb mit dem Unternehmensgegenstand Kfz-Werkstatt in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Gewinnermittlung Betriebsvermögensvergleich/Bilanz gem. §§ 4 (1) + 5 (1) EStG. Die Kfz-Werkstatt wurde damals gegen eine lebenslange Rentenverpflichtung (Vorbesitzer) erworben. Ab 01.01.2021 hat unser Mandant seinen aktiven Gewerbebetrieb in Form einer Betriebsverpachtung im Ganzen gem. § 16 (3b) EStG an seinen Nachfolger mit sämtlichen wesentlichen funktionalen Betriebsgrundlagen verpachtet. Die Betriebsverpachtung im Ganzen unterliegt laut R 2.2 „Betriebsverpachtung“ GewStR nicht der Gewerbesteuer. Im September 2021 verstirbt der damalige Vorbesitzer. Dadurch fällt die lebenslange Rentenverpflichtung für unseren Mandanten weg, und der restliche Barwert wird zum Todeszeitpunkt des Vorbesitzers gewinnwirksam aufgelöst. Dies führt in der GuV unseres Mandanten zu einer Gewinnerhöhung. Frage: Da unser Mandant durch die Betriebsverpachtung im Ganzen keinen aktiven Gewerbebetrieb mehr unterhält und die Betriebsverpachtung im Ganzen von der Gewerbesteuer befreit ist, lautet meine Frage: Unterliegt die gewinnerhöhende Auflösung der lebenslangen Rentenverpflichtung der Gewerbesteuer, oder ist die gewinnerhöhende Auflösung von der Gewerbesteuer (aufgrund der aktuellen Betriebsverpachtung im Ganzen) befreit?
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