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Hausmeister,Kürzung

Problem: Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG möglich? Sachverhalt: A-GmbH kauft im Jahr 2020 eine gewerbliche Immobilie, komplett vermietet an einen N-Markt. Mieterlöse aus dieser Tätigkeit im Jahr 170.000 €. Dieselbe GmbH erbringt Hausmeistertätigkeiten für fremde gemischt genutzte Gebäude sowie Wohngebäude. Einnahmen aus dieser Tätigkeit 8.000 €. Fragestellung: Infiziert die Hausmeistertätigkeit die Erlöse aus der Vermietung und ist somit für den gesamten Gewerbebetrieb keine erweiterte Kürzung mehr möglich? Oder fällt die Hausmeistertätigkeit unter § 9 Nr. 1 S. 4 GewStG, und diese Erlöse sind herauszurechnen und unterliegen insoweit nicht der erweiterten Kürzung?
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