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Gewerbesteuer,Corona-Testzentrum,Gewerbesteuerpflicht

Mandant betreibt eine Heilpraktiker-Praxis mit Einkünften nach § 18 EStG. Jetzt hat er die Zulassung bei der KV für die Ausübung eines Corona-Testcenters beantragt. Diese hat er auch offiziell als Naturheilpraxis erhalten. Meine Frage: Sind die Einkünfte aus dem Corona-Testzentrum gewerblich oder können diese innerhalb der Buchhaltung in der freiberuflichen Tätigkeit als Heilpraktiker erfasst werden? Wenn diese Einkünfte gewerblich sind, dann müsste wohl auch eine Gewerbeanmeldung erfolgen, oder? Die Zulassung zum Betreiben der Teststation hat mein Mandant als Naturheilpraxis bekommen – sind die Einkünfte dann freiberuflich?
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