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Umzug,Verlust

Eine GmbH aus Düsseldorf hat einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag aus dem Jahr 2021 nach 2022 vorgetragen. Im Juli 2022 wird die GmbH samt Betrieb von Düsseldorf nach Monheim verlegt. In der Zeit vom 1.1.–30.6. wurde kein Ertrag erzielt. Ab dem September 2022 werden wieder Umsätze (dasselbe Geschäft, dieselben Gesellschafter – keine Veränderungen) erzielt. Im Rahmen der GewSt-Zerlegung wird entsprechend erklärt werden. Was geschieht mit dem Verlustvortrag – ist dieser in der neuen Gemeinde bei der Ermittlung der GewSt anrechenbar? Alternative Frage: Der Geschäftszweck der GmbH wurde ab dem 1.7.2022 erweitert. Die Gewinne in Monheim werden ausschließlich aus dem neuen Geschäftszweck realisiert. Ist hier der Verlustvortrag überhaupt noch anrechenbar?
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