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Vermögensverwaltung,Grundstückskürzung

Eine GmbH besitzt eine bzw. zukünftig mehrere Immobilien, die vermietet werden sollen. Es wird diesbezüglich angestrebt und die Vermietung auch so ausgestaltet, dass die erweiterte Grundstückskürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG in Anspruch genommen werden kann. Daneben sollen in der GmbH auch Aktien über ein Wertpapierdepot gehalten werden. Dies fällt meines Erachtens noch in den Bereich der Verwaltung von Kapitalvermögen. Frage 1: Trifft dies Ihrer Ansicht nach ebenfalls zu? Frage 2: Gibt es Ihrer Auffassung nach eine Differenzierung dahingehend, ob lediglich wenige Wertpapiere sehr langfristig gehalten werden oder schon unterjährig Käufe und Verkäufe getätigt werden, also dass durchaus ein Depot sehr aktiv verwaltet wird? Gibt es hier eine Möglichkeit der Abgrenzung?
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