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Verlustvortrag,Nutzung

Die A-GmbH betrieb einen Lieferservice für Speisen und Getränke. Hierbei wurden Verluste in Höhe von ca. 50 T€ angesammelt und per Bescheid zum 31.12.2020 für die KSt und die GewSt als vortragsfähig anerkannt. 2021 wurde der Geschäftszweck geändert und hat nichts mehr mit der ursprünglichen Tätigkeit zu tun. Der Gesellschafterbestand hat sich nicht verändert. Ist der Verlust mit den Gewinnen ab 2021 verrechenbar? a) KSt b) GewSt
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