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Gewerbesteuer,Erweiterte Kürzung,Halten Anteil Kapitalgesellschaft

Unser Mandant hat eine Holding-GmbH, die bisher ausschließlich einen Anteil an einer anderen GmbH hält. Wenn die Holding nun Immobilien kauft und vermietet, also rein vermögensverwaltende Tätigkeiten ausführt, müsste doch trotz Holding-Tätigkeit die Gewerbesteuerbefreiung greifen, oder ist die Beteiligung an anderen GmbHs schädlich?
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