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Anrechnung,unterjähriger Gesellschafterwechsel

Unsere Mandantin ist eine GmbH & Co. KG, an der zwei natürliche Personen als Kommanditisten sowie eine GmbH als Komplementär beteiligt sind. Die GmbH & Co. KG wurde unterjährig zum 31.08. veräußert. Aus unserer Sicht entfällt nach derzeitigem Rechtsstand die Anrechnung der Gewerbesteuer für das Veräußerungsjahr in den privaten Einkommensteuererklärungen der veräußernden Gesellschafter. Dies gilt auch für den anteiligen Besitzzeitraum bis zum 31.08., für welchen der Gewinn mittels eines Zwischenabschlusses ermittelt wurde. Ist diese Ansicht zutreffend, oder gibt es eine Möglichkeit der Berücksichtigung des § 35 EStG für die veräußernden Kommanditisten?
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