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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Errichtung und Veräußerung MFH

Ich habe folgenden Fall: Zwei natürliche Personen schließen sich zusammen, um eine Bauprojektgesellschaft – in Form einer GbR – zu gründen. Sie kaufen dazu ein Grundstück mit aufstehendem alten Gebäude. Auf diesem Grundstück bauen sie drei Doppelhäuser. Davon behalten und vermieten sie eins. Die anderen zwei Häuser werden verkauft. Das alte Haus, was sie miterworben haben, wird renoviert und als Gaststätte vermietet. Über der Gaststätte in der oberen Etage entstehen Mietwohnungen. Nun meine Frage: Kann die Gesellschaft, die als gewerblicher Grundstückshandel fungiert, die Gewerbesteuerbefreiung nach § 9 Nr. 1 Satz 2–5 GewStG in Anspruch nehmen? Auch für die Veräußerungserlöse, die sie aus der Veräußerung der beiden Doppelhäuser erzielen wird? Kann auch für die restlichen Mieterlöse ebenfalls die Gewerbesteuerbefreiung nach § 9 Nr. Satz 2–5 GewStG beantragt werden? Meines Erachtens wohl. Keiner der Gesellschafter benötigt bzw. nutzt weder das Gebäude noch die Gesellschaft oder Teile dieser für ihre anderen Firmen, die sie jeweils selber betreiben.
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