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erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG,Veräußerung Gebäude

Meine Mandantin – die X-GmbH – hat ein sehr wertvolles Grundstück gekauft. Hierauf befanden sich ein Hochregallager mit einer entsprechenden Außenhülle aus Stahl. Das eigentliche Hochregallager gilt als Betriebsvorrichtung und wurde von einer Schwestergesellschaft erworben, die nicht grundstücksverwaltend tätig ist. Der X-GmbH gehört somit nur die Außenhülle, das eigentliche Gebäude. Dieses Gebäude mit Hochregallager wird nunmehr abgerissen, der Erlös aus der Schrottverwertung beträgt über 2,0 Mio. €. Im Rahmen dieses Abrisses wird der Schrotterlös auf die eigentliche Gebäudehülle und das eigentliche Hochregallager aufgeteilt. Den Erlös aus der Gebäudehülle erhält die X-GmbH. Ist diese Einnahme schädlich für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung?
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