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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Verwaltung von Kapitalvermögen

Sachverhalt: – A-GmbH, Alleingesellschafter-Geschäftsführer = natürliche Person B, B erhält Gehalt von A-GmbH. – A hält diverse Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften, i.d.R. zw. 50 % und 100 %. – A vergibt Darlehen an o.g. Gesellschaften. – A besitzt ein großes Aktiendepot mit Einzelwerten. – A besitzt ein Mehrfamilienhaus, deren Wohnungen fremdvermietet werden. – A bezieht folgende Einnahmen:    o Mieteinnahmen aus Mehrfamilienhaus,    o Beteiligungseinkünfte aus Gewinnausschüttungen,    o Veräußerungsgewinne aus Verkauf von Beteiligungen,    o Dividendengutschriften aus Aktiendepot,    o Veräußerungsgewinne/-verluste aus Aktiendepot,    o Zinseinnahmen aus Darlehen an Tochtergesellschaften,    o A ist ansonsten nicht gewerblich tätig und bezieht auch keine Verwaltungsumlagen von Tochtergesellschaften. Fragestellung: – Ist die Inanspruchnahme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung vollumfänglich, teilumfänglich oder gar nicht möglich?
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