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Ende Gewerbesteuerpflicht,Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft (GmbH) hat ihr gesamtes materielles und immaterielles Anlagevermögen sowie alle Lagerbestände an einen Erwerber verkauft. Nach der Veräußerung hat sie nur noch bestehende Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten bezahlt. Ein halbes Jahr nach der Veräußerung befindet sich die Gesellschaft in Liquidation. Unterliegt der erzielte Veräußerungsgewinn von rd. 500.000 € der Gewerbesteuer? Meines Erachtens ist der Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig, weil die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft nach § 2 II GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (so auch BFH vom 8.8.2001, I R 104/00 (NV)). In diesem Urteil führt der BFH aber auch aus, dass es zweifelhaft sein kann, ob der Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer es erzwingt, Veräußerungsgewinne steuerfrei zu belassen, und führt abweichende Literaturmeinungen auf. Wie beurteilen Sie das? Sehen Sie eine Möglichkeit, den Veräußerungsgewinn gewerbesteuerfrei zu stellen? Gibt es neuere Rechtsprechung? Wie sollte ich vorgehen?
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