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Gewerbesteuermessbetrag,disquotale Aufteilung

An einer KG ist A mit 70 % und B mit 30 % beteiligt. Beide erhalten eine (Vorab-)Tätigkeitsvergütung (wobei B eine höhere Vergütung erhält). Der Restgewinn wird im Verhältnis des Festkapitals verteilt. Beide Gesellschafter erhalten am Ende einen fast gleich hohen Gewinnanteil. Gibt es eine Möglichkeit, den Gewerbesteuer-Messbetrag in einem anderen Verhältnis als dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel aufzuteilen (z.B. 50 : 50)?
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